Die Task Force gegen Menschenhandel wurde bereits des Öfteren in unseren Blogbeiträgen erwähnt. In diesem Jahr wurde auch das neue Arbeitspapier veröffentlicht. Diese Veröffentlichungen gelten immer für drei Jahre und sollen dazu beitragen, Transparenz zu schaffen und Maßnahmen zu empfehlen, welche auch gemonitort werden können.
Eine kurze Einführung
2011 nahm die EU die Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer an, die Österreich umgesetzt hat. Des Weiteren setzt die EU eine eigene Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels (2021-2025) um.
Doch bereits seit 20 Jahren – 2004 – koordiniert und intensiviert eine Task Force der österreichischen Bundesregierung Maßnahmen gegen Menschenhandel. Die Task Force umfasst Bundesministerien, Bundesländer, Sozialpartner und NGOs. Botschafterin Dr. Elisabeth Tichy-Fisslberger war von 2009-2017 die erste Nationale Koordinatorin, gefolgt von Botschafterin DDr. Petra Schneebauer ab 2018. Seit September 2023 ist Dr. Georg Stillfried im Amt. Die Agenden sind im Bereich Außenministerium angesiedelt.
Die Task Force erstellt und überwacht nationale Aktionspläne gegen Menschenhandel. Mit diesem Jahr ist der aktuelle „Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels (NAP) 2024-2027“ veröffentlicht worden. In einem der letzten Blogeinträge haben wir uns mit einem Arbeitspapier genau befasst, welches u. a. aufzeigt, wie sehr das föderalistische System in Österreich auch die Sicherheit von Personen in der Prostitution beeinflusst.
Die Task Force berichtet alle drei Jahre an die Bundesregierung und das Parlament über die Umsetzung der Aktionspläne. Jährliche Berichte zur NAP-Umsetzung werden ebenfalls erstellt. Auf Nachfrage konnten einige Punkte genauer unter die Lupe genommen werden.
Der aktuelle Aktionsplan 2024-2027
In den jeweils für drei Jahre gültigen Aktionsplänen werden Punkte festgesetzt, die u. a. darauf abzielen, eine verbesserte Übersicht zu ermöglichen. Dieses Papier wird vom Außenministerium koordiniert.
Ein Beispiel hierfür ist der Punkt 1.8, der die Benennung von Koordinator:innen der Bundesländer vorsieht. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass bisher keine umfassende Übersicht geplant ist. Dennoch wurde die Anregung positiv aufgenommen, da eine offizielle Übersicht die Transparenz erhöhen würde und es ermöglichen würde, auf einen Blick festzustellen, wer in welchem Bundesland für welche Aufgabenbereiche zuständig ist. Eine solche Liste wäre auch hilfreich, um die Aktivitäten in den einzelnen Bundesländern besser zu überwachen und den Überblick über die jeweiligen Zuständigkeiten zu behalten.
Unter Punkt 2.1 wird die alljährliche Wiener Konferenz gegen Menschenhandel angeführt. Diese wird 2024 Mitte Oktober stattfinden und sich dem Thema „Menschenhandel“ aus einer „privaten“ Sichtweise zuwenden. Die Veranstaltung ist geplant in der Diplomatischen Akademie in Wien und wird sowohl vor Ort als auch online stattfinden. So viel konnte bisher in Erfahrung gebracht werden.
Ein weiterer spannender Punkt wird unter 3.5 angeführt. Hier geht es um die Erstellung von Informationsmaterialien in Muttersprache. Leider ist bisher noch keine einheitliche Auflistung oder ein Archiv angelegt, welche Broschüren angedacht oder bereits vorhanden sind. Erstellt werden diese beispielsweise vom Ministerium für Inneres sowie auf Nachfrage – vom Bundesministerium für Soziales (Frauenagenden), Opferschutzeinrichtungen wie LEFÖ oder auch MEN VIA sind Kontaktstellen, bei denen auch aktuelles Infomaterial angefragt werden kann.
Aktuelle Tätigkeiten/Veranstaltungen/geplante Maßnahmen
Im Rahmen der Task Force wird neben der alljährlichen Wiener Konferenz gegen Menschenhandel auch noch eine Tagung auf Bundesländerebene angedacht. Dabei sei – laut telefonischer Auskunft – angedacht, dass „Praktiker:innen“ sich auf Bundesebene austauschen, um den direkten Austausch zu verstärken.
Neben diesem „internem“ Treffen fand am 18.04.2024 die zehnjährige Jubiläumsfeier von MEN VIA statt. Die Opferschutzeinrichtung „MEN VIA“ zielt darauf ab, Männer, die von Menschen in Österreich betroffen sind, Beistand, Sicherheit aber auch persönliche Stärkung zu bieten. Die Opferschutzarbeit von MEN VIA trägt somit dazu dabei, dass ein Beitrag zur gleichstellungsorientierten Männerarbeit und zur Stärkung von positiven, partnerschaftlichen und nicht-toxischen Männlichkeitsbildern geleistet wird.
Positiv überraschend war, dass ein zuständiger Referent im Außenministerium sich umgehend die Zeit genommen hat, über die einzelne Punkte zu diskutieren. Arbeitspapiere wie diesen muss Beachtung und Aufmerksamkeit geschenkt werden, damit sie nicht nur ein lebloses Stück Papier bleiben.
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