Die neuen Pflichten für AsylwerberInnen

Neuankömmlinge in Österreich müssen in Zukunft an „Benimmkursen“ teilnehmen und für 1,50 pro Stunde arbeiten – sonst wird ihnen ihr monatliches Taschengeld von 40 auf 20 Euro gekürzt. Ob diese neuen Anforderungen dazu beitragen, dass Integration besser gelingt?

Innenminister Gerhard Karner und Integrationsministerin Susanne Raab (beide ÖVP) haben eine neue Verordnung vorgestellt, die für AsylwerberInnen in der Bundesbetreuung eine „Arbeitspflicht“ und verpflichtende Grundregelkurse einführt. Diese Maßnahmen betreffen jedoch nur einen kleinen Teil der AsylwerberInnen: von insgesamt 35.000 in der Grundversorgung sind lediglich 1.600 in der Obhut des Bundes. Der Bund ist nur für die Erstaufnahme zuständig, dann wird die Verantwortlichkeit an die Bundesländer übergeben.

AsylwerberInnen in der Bundesbetreuung müssen künftig Grundregelkurse absolvieren, die vom Integrationsfonds organisiert werden. Diese Kurse umfassen vier Module à 90 Minuten und behandeln Themen wie Kultur und Umgangsformen, Gleichberechtigung, Demokratie, die Rolle von Männern und Frauen sowie Antisemitismus. Wer den Kursen fernbleibt, dem wird das Taschengeld gekürzt.

Neben den Regelkursen gibt es auch eine Arbeitspflicht. AsylwerberInnen, die sich weigern, einer Tätigkeit nachzugehen, bekommen ihr Taschengeld ebenso gekürzt. Laut Geschäftsführer der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Andreas Achrainer sind die meisten Geflüchteten ohnehin motiviert, sinnvolle Aufgaben zu übernehmen. Es gibt in den Betreuungseinrichtungen sogar Wartelisten für diverse Jobs.

Die Tätigkeiten für AsylwerberInnen umfassen Bereiche wie Flurreinigung, Küchendienst, Winterdienst, sowie Hilfsleistungen in Pflegeheimen und Bibliotheken. Sie werden mit einem Anerkennungsbeitrag von 1,50 Euro pro Stunde vergütet. Außerdem können auch Tätigkeiten in Organisationen der öffentlichen Hand oder in Gesellschaften mit Anspruch auf mindestens fünf Zivildiener übernommen werden.

Die neuen Maßnahmen sollen Menschen, die nach Österreich einwandern, frühzeitig in die Gesellschaft integrieren und ihnen Kenntnisse über grundlegende gesellschaftliche Werte vermitteln. Trotz der eingeschränkten Reichweite dieser Verordnung auf nur 1.600 der insgesamt 35.000 AsylwerberInnen in Österreich, wird sie als wichtiger Schritt zur besseren und schnelleren Integration der Asylwerber betrachtet.

Die Umsetzung der Regelkurse könnte aber aufgrund mangelnder Ressourcen oder unzureichender Vorbereitung scheitern. Wenn diese Kurse die Menschen nicht dort abholen, wo sie stehen, werden sie nichts nützen. Zudem besteht die Gefahr, dass Asylwerber als billige Arbeitskraft missbraucht werden, was zu einer Konkurrenzverzerrung auf dem Arbeitsmarkt führen könnte.

Sinnvoller wäre es vielleicht, AsylwerberInnen ehrenamtliche Arbeit anzubieten. Ein großer Unterschied besteht hier in der Wahrnehmung: bekomme ich für eine Tätigkeit 1,50 in der Stunde, fühle ich mich eher ausgenutzt, wohingegen ich mich bei der Ausübung freiwilliger Arbeit als wertvoller Teil einer Gesellschaft sehe. Das rege Interesse der AsylwerberInnen für Hilfsjobs zeigt, dass sie gerne einer Beschäftigung nachgehen, dennoch könnte man noch zusätzlich Anreize, etwa anhand eines „Pluspunkte-Systems“, schaffen.

Grundsätzlich ist es besser, positive Anreize für die Integration in eine Gesellschaft zu schaffen, anstatt Druck auszuüben. Es wird sich zeigen, ob die neuen Maßnahmen positiv, negativ, oder gar nicht wirken.

#Arbeitspflicht #Asylwerber #Flüchtlinge #Integration #Menschenrechte #AgainstHumanTrafficking #GegenMenschenhandel #EndExploitation #EndTrafficking #HopeForTheFuture #Österreich