Gefangen in der Ehe: Zwangsheirat in Österreich

Die Zwangsheirat stellt nicht nur einen gravierenden Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen dar, sondern ist auch eine Form von Gewalt und Unterdrückung, die schwerwiegende Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit der Opfer hat. Im Gegensatz zur allgemeinen Meinung ist die Zwangsehe jedoch kein Phänomen, welches ausschließlich in fernen Ländern vorkommt. Tatsächlich steigt die Zahl der von Zwangsheirat bedrohten Mädchen und jungen Frauen auch in Österreich, insbesondere in Wien, stetig an.

Aber was versteht man überhaupt unter einer Zwangsheirat?

Die Zwangsheirat wird international als Verletzung der Menschen- und Frauenrechte betrachtet und im Falle von Minderjährigen, die verheiratet werden, auch als Verletzung der Kinderrechte, denn in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 16 (2) steht: Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden. 

Demnach liegt eine Zwangsheirat vor, wenn die Eheschließung gegen den Willen einer oder beider Ehepartner stattfindet. In vielen Fällen werden die betroffenen Personen unter Druck oder Zwang dazu gebracht, die Ehe einzugehen. Dies kann durch physische, psychische oder emotionale Gewalt, Erpressung oder Einschüchterung erfolgen. 

Die Kinderheirat hingegen ist eine besondere Form der Zwangsheirat, bei der mindestens ein Partner unter 18 Jahre alt ist. Besonders Mädchen sind von der Kinderheirat betroffen, da sie in einigen Ländern bereits mit dem Eintreten der Menstruation als heiratsfähige Frauen gelten. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) geht davon aus, dass weltweit rund 650 Millionen Mädchen und 115 Millionen Jungen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet wurden. 

Von der Zwangsheirat ist jedoch die arrangierte Ehe abzugrenzen. Hierbei wird die Heirat zwar von den Eltern, Verwandten oder auch von einem Heiratsvermittler initiiert, aber im vollen Einverständnis der Eheleute geschlossen. In anderen Worten, der Braut und dem Bräutigam werden zwar vermeintlich geeigneten Partner mit dem Ziel einer Eheschließung vorgeschlagen, die zukünftigen Eheleute können sich aber frei für oder gegen die Heirat entscheiden. Es sollte jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass die Grenze zwischen arrangierter Ehe und Zwangsehe sehr schmal sein kann. Denn auch eine vermeintlich „arrangierte“ Ehe kann zu einer Zwangsehe werden, wenn der Druck oder die Einflussnahme auf die Personen so stark ist, dass ihre Zustimmung zur Ehe nicht mehr freiwillig ist.

Die Ursachen sind vielfältig

Entgegen der weit verbreiteten Annahme ist Zwangsheirat nicht an bestimmte Religionen gebunden, selbst wenn manche Familienväter das gerne als Druckmittel einsetzen. In Wahrheit kommt Zwangsverheiratung in unterschiedlichen sozialen, ethischen und kulturellen Kontexten überall auf der Welt vor – auch in Österreich. Die allgemeinen Ursachen von Zwangsheirat sind vielfältig und vielschichtig. Meist handeln die Familien in der Überzeugung, lediglich „das Beste“ für ihre Kinder zu wollen. 

Ein häufiges Motiv für eine Zwangsheirat ist die Kontrolle der Sexualität. Oftmals geht es den Eltern darum sicherstellen, dass ihre Tochter als Jungfrau verheiratet und von einem schädlich erlebten Lebensstil ferngehalten wird, um dadurch die Familienehre zu sichern. Manchmal versuchen die Familien auch eine unerwünschte sexuelle Orientierung bzw. sexuelle Identität zu „verhindern“. Sie möchten sicherstellen, dass ihre Tochter oder ihr Sohn ein “anständiges” Leben führt.

In einigen Fällen soll durch die Verheiratung mit einer (verwandten) Person aus dem Herkunftsland auch die Bindungen zur alten Heimat gestärkt beziehungsweise aufrechtgehalten werden.

Eine Zwangsheirat kann zudem auch aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen. In einigen Regionen ist die Ehe eine Möglichkeit, den sozialen und wirtschaftlichen Status der Familie zu verbessern. Häufig wird auch eine Mitgift oder ein Brautpreis an die Eltern gezahlt, der das Überleben der restlichen Familie sichern kann. Ein weiterer Grund kann die Erlangung der Staatsbürgerschaft bzw. des Aufenthaltsrechts in einem anderen Land sein. 

Auswirkungen von Zwangsheirat 

Zwangsheirat ist eine grausame Praxis, die in den meisten Fällen gegen junge Frauen und Mädchen gerichtet ist und das Leben der Betroffenen für immer verändert. Häufig erleben die Mädchen und jungen Frauen physische, sexuelle und/oder häusliche Gewalt innerhalb der erzwungenen Ehe. Dies kann wiederum negative Folgen für ihre körperliche Entwicklung haben sowie zu schweren Traumata und langfristigen psychischen Störungen, wie beispielsweise Depression, Angststörungen und Suizidgedanken, führen.

Eine weitere Auswirkung von Zwangsheirat ist die Einschränkung der Lebens- und Bildungsperspektiven. Betroffene können gezwungen werden, ihre Schul- oder Berufsausbildung abzubrechen, was ihre Bewegungsfreiheit weiter einschränkt und ihnen die Chancen auf eine erfolgreiche Karriere und damit verbundener finanzieller Stabilität sowie Unabhängigkeit nimmt. 

Zwangsheirat führt auch zu einer erheblichen Einschränkung der persönlichen Freiheit von Mädchen und jungen Frauen. Sie haben keine Mitspracherechte bei der Familienplanung und werden oft gezwungen, sich den Wünschen ihrer Familie und ihres Ehemanns zu fügen. Die Entscheidung, ob, wann und wie viele Kinder sie bekommen, liegt nicht bei ihnen. Oft wird es zudem als die Pflicht der Ehefrau gesehen, dem Mann jederzeit sexuell zur Verfügung zu stehen. Vergewaltigungen innerhalb einer Ehe sind häufig und Verhütungsmittel oft nicht zugänglich, was die Gefahr von ungewollten Schwangerschaften erhöht. Vor allem für junge Mädchen kann eine Frühschwangerschaft eine tödliche Gefahr darstellen und ihre Gesundheit dauerhaft beeinträchtigen.

Die Lage in Österreich  

Kinder-, Früh- und Zwangsheirat sind weltweit verbreitet, treten jedoch besonders häufig in Afrika südlich der Sahara und Südasien auf. Doch obwohl Zwangsehen in Österreich – auch wenn sie im Ausland geschlossen wurden – eine Straftat sind, für die bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft drohen (§ 106/1/3 StGB), gibt es Experten-Schätzungen zufolge auch hierzulande rund 200 Mädchen und junge Frauen, die jedes Jahr von Zwangsheirat betroffen sind, Tendenz steigend. Die Dunkelziffer könnte allerdings deutlich höher sein. 

Bei den Betroffenen in Österreich handelt es sich meist um Mädchen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die bereits in zweiter oder dritter Generation hier leben. Teilweise werden aber auch Mädchen aus ihrem Heimatland nach Österreich gebracht, um hier einem in Österreich lebenden Mann zugesprochen zu werden. Da diese Mädchen oft ohne Ausbildung und Sprachkenntnisse in einem fremden Land leben müssen, sind sie in einer besonders bedrohlichen Abhängigkeitssituation. Die Opfer sehen sich häufig vor die Wahl gestellt: Entweder die Forderung der Familie zu erfüllen oder von der Familie ausgestoßen zu werden.

Es ist hierbei wichtig zu betonen, dass in Österreich nicht nur die Betroffenen selbst, sondern jede und jeder von uns eine geplante oder vollzogene Zwangsheirat bei der Polizei anzeigen kann. Insbesondere junge Frauen, die von ihrer Familie stark kontrolliert werden und Schwierigkeiten haben, sich selbst an die Polizei zu wenden, sind auf die Unterstützung von anderen angewiesen, um Hilfe zu erhalten. Jede Person in der Umgebung des Opfers kann dazu beitragen, Zwangsheiraten zu verhindern, indem er oder sie die Polizei einschaltet und somit die betroffene Person vor weiterem Leid bewahrt. Es ist wichtig, dass die Opfer wissen, dass sie nicht allein sind und dass es Möglichkeiten gibt, aus einer Zwangsehe zu entkommen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Beratung und Unterstützung für Betroffene 

Bist du von Zwangsheirat bedroht? Wurdest du bereits zwangsverheiratet? Oder kennst du jemanden, der von Zwangsverheiratung betroffen ist? Folgende Hilfseinrichtungen & Notrufnummern stehen anonym und kostenlos zur Verfügung: 

Polizei-Notruf: 133
Notrufnummer für Gehörlose und Hörbehinderte: 0800 133 133
Rat auf Draht: 147
Frauenhelpline gegen Gewalt
Telefon:  +43 800 222 555
Online-Beratung: www.haltdergewalt.at (täglich 18-22 Uhr und jeden Freitag von 9-23 Uhr)
Mail: frauenhelpline@aoef.at
Website: www.frauenhelpline.at 
Frauen aus allen Ländern – Fachstelle Zwangsheirat
Telefon: +43 676 3984347
Mail: fachstelle@frauenausallenlaendern.org
Website: www.frauenausallenlaendern.org 
Adresse: Tschamlerstraße 4, 6020 Innsbruck, 5. Stock

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